+20 Jahre
Berufserfahrung im spanischen und deutschen Recht
Schwerpunkte
Immobilienrecht, Steuerrecht, Bankenrecht, Erbrecht und Handelsrecht
Standorte
Deutschland: Reutlingen und Stuttgart
Spanien: Benicarló und Saragossa
Die Kanzlei hat sich auf Angelegenheiten spezialisiert, bei denen sowohl das deutsche als auch das spanische Recht Anwendung findet. Voraussetzung dafür ist detailliertes Wissen über die Gesetzesgrundlagen beider Länder.
Wenn Sie Bedarf nach sachkundiger Beratung auf dem Gebiet des deutsch-spanischen Immobilien- , Erb- und Hypothekenrechts haben, sind Sie bei mir richtig.